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In diesem Board befinden sich 1740 Themen. Die Beiträge bleiben immer erhalten. Es wird moderiert von goggo. |
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castellum |
Ersatzpapiere für RS 50 Roller |
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18.10.2015 - 11:11 Uhr
8 Posts
Neues Mitglied
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Hallo, habe seit langem einen Roller RS 50 Bj. 1972 den ich jetzt endlich flottmachen will...leider hat der Vorgänger die Papiere verschlampt. Weiß jemand wie ich an Ersatzpapiere bzw. eine Betriebserlaubnis für diesen Roller komme? und was das ca. kostet? danke |
ckoenig |
Re: Ersatzpapiere für RS 50 Roller |
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18.10.2015 - 15:35 Uhr
31 Posts
Zündapp Fan
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Du musst zum TÜV und eine §21 Abnahme mit dem Roller machen lassen. Da diese Abnahme nicht jeder Tüv-Prüfer durchführen darf, musst Du dort erfragen wo und wer das in Deiner Gegend überhaupt darf. Kostenpunkt ca. 90 - 100 Euro. Für die Zulassung und die ABE dann zur Zulassungsstelle und unbedingt einen Eigentumsnachweis mitbringen. D.h einen Kaufvertrag oder eine notarielle Bescheinigung z.B Erbschaft oder Eidesstattliche Erklärung das der Roller rechtmäßig in Deinen Besitz übergegangen ist. Bringst Du diese Erklärung oder den Kaufvertrag nicht mit, kannst Du auch bei der Zulassungstelle eine Eidestattliche Erkl. abgeben. Kostenpunkt knappe 40 Euro. Zusätzlich kann man noch bei der Polizei eine Bestätigung ausstellen lassen, dass auf die Fahrgestellnummer des Roller keine Fahndung (Diebstahl, Unterschlagung usw.)eingetragen ist. Das macht es machmal etwas einfacher auf der Zulassungstelle obwohl die selber ihre Datenbank danach abfragen können. Dann kommen noch die Kosten für Zulassung und Ausstellung der ABE hinzu. Preis weiss ich jetzt nicht mehr genau. Hört sich jetzt aufwendig an, aber wenn der Roller techn. einwandfrei ist, ist das ganze Prozedere an einem Morgen erledigt. Gruss Chris
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greyrs50 |
Re: Ersatzpapiere für RS 50 Roller |
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20.10.2015 - 7:07 Uhr
579 Posts
Zündapp Meister
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Alles richtig was der Chris schreibt, wichtig : nochmal vorab, besorg dir eine Erklärung, dass DIR der Roller gehört, kannst du sogar selber schreiben und dann beantragst du vom Tüv oder Amt, je nach Land,Landkreis eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese beiden Schritte sind unbedingt erforderlich. Mit diesen beiden Unterlagen ist der Rest ein Selbstgänger. Stefan greyrs50 - wenn mal in HH die Sonne scheint-sofort losrollern-selbst wenn es nachts ist!!
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