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Infos und Fragen zum kleinen Zündapproller.....
(This is the board for the R50 RS50 from Zündapp) |
In diesem Board befinden sich 1740 Themen. Die Beiträge bleiben immer erhalten. Es wird moderiert von goggo. |
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Antaril |
Strafe rechtliches frisieren |
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19.5.2008 - 11:44 Uhr
261 Posts
Zündapp Geselle
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hab da mal ne Frage. Meine süße r50 läuft jetzt 60, 65 km/h. Wenn mich die Polizei erwischt, was hab ich dann zu erwarten? Ich bin 26 und hab seit 99 den Autoführerschein. Den "Lappen" würd ich nur ungern verlieren ;( schnelle grüße anta Ohne einen jeden von uns wäre alles Gelb
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Sebi |
Re: Strafe rechtliches frisieren |
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19.5.2008 - 13:58 Uhr
20 Posts
Treues Mitglied
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Servus Anta, kommt darauf an ob du noch den rosanen FS oder schon den Scheckkartenführerschein hast (1999 war nämlich die Umstellung von Alt auf Neu) Aber eigentlich ist es sowieso egal was du für einen hast, du darfst eigentlich nich schneller als wie 45 km/h damit fahren, wenn der Roller aber schon älter ist und ich sag mal er geht von haus aus ohne etwas zu machen 50-60 km/h dann glaub ich kann die Polizei auch nix machen! Solltest du jedoch mit deinem friesierten Roller erwischt werden gibt das 6 Punkte + eine Anzeige für Fahren ohne Fahrerlaubnis, dazu kommt dann meist noch was vom Gericht und da musst du dann auch noch bissl was zahlen ;) Da dein Roller nämlich schneller geht benötigst du dann mindestens den A1 (125 ccm). Was vielleicht noch wichtig ist für die "älteren Herren": Alle die, die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 gemacht haben dürfen automatisch auch nen 125er fahren. Sollten noch irgendwer ne Fragen haben nur nich scheu sein!!! Schönen Gruß Sebi
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Antaril |
Re: Strafe rechtliches frisieren |
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19.5.2008 - 14:08 Uhr
261 Posts
Zündapp Geselle
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hi, danke für die fixe Antwort! Hab leider keine rosa Pappe, sondern den neuen! ;( Hab jetzt nichts offensichtliches gemacht, bissle was am Vergaser, Ritzel und nen eigenen Krümmer, also nichts, was man gleich sieht! Aber die Warscheinlichkeit, das mein Lappen dann weg ist dürfte nicht all zu hoch sein, oder? Besteht die Möglichkeit einer Sonderzulassung? Ohne einen jeden von uns wäre alles Gelb
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Sebi |
Re: Strafe rechtliches frisieren |
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20.5.2008 - 10:02 Uhr
20 Posts
Treues Mitglied
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Also ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass sich die Polizei bei den alten Modellen noch so auskennt, bin zwar noch nie kontrolliert worden aber das muss doch dann schon selber ein Spezialist auf dem Gebiet sein dass der sieht dass du was am Vergaser gemacht hast oder? Und glaub auch nich dass er dir vorne die komplette Verkleidung runterschraubt und die Zähne nachzählt ;) Also wenn du noch nie was angestellt hast und dein Punktekonto in Flensburg auch noch nackig ist dann ist beim ersten mal normalerweise nix los! Sollte das allerdings ein zweites mal passieren wirds eng!!! (Siehe § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV) Dort wird beschrieben dass z.B. bei wiederholten Straftaten ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet wird. D. h. einmal FoFE wie ichs oben schon beschrieben hab ist ja gleich mal passiert, sollte dann nochmal irgend eine Straftat im Verkehr begangen werden siehts schlech aus!!! Hoff ich konnte helfen, wenn noch Fragen offen sind --> her damit ;)
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Sebi |
Re: Strafe rechtliches frisieren |
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20.5.2008 - 10:02 Uhr
20 Posts
Treues Mitglied
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Also ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass sich die Polizei bei den alten Modellen noch so auskennt, bin zwar noch nie kontrolliert worden aber das muss doch dann schon selber ein Spezialist auf dem Gebiet sein dass der sieht dass du was am Vergaser gemacht hast oder? Und glaub auch nich dass er dir vorne die komplette Verkleidung runterschraubt und die Zähne nachzählt ;) Also wenn du noch nie was angestellt hast und dein Punktekonto in Flensburg auch noch nackig ist dann ist beim ersten mal normalerweise nix los! Sollte das allerdings ein zweites mal passieren wirds eng!!! (Siehe § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV) Dort wird beschrieben dass z.B. bei wiederholten Straftaten ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet wird. D. h. einmal FoFE wie ichs oben schon beschrieben hab ist ja gleich mal passiert, sollte dann nochmal irgend eine Straftat im Verkehr begangen werden siehts schlech aus!!! Hoff ich konnte helfen, wenn noch Fragen offen sind --> her damit ;)
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oli |
Re: Strafe rechtliches frisieren |
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20.5.2008 - 13:27 Uhr
1040 Posts
Zündapp Doktor
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also.. ich finde, dass eine r50 mindestens so schnell fahren sollte wie ein moderner50'er roller mich hat die polizei hier in Köln, bisher nur gefragt ... warum der Roller denn keine "Blinker" hat oli C'est la vie
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Basti |
Re: Strafe rechtliches frisieren |
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20.5.2008 - 14:26 Uhr
137 Posts
Zündapp Lehrling
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außerdem ist der R50 eh bis 65km/h ausgelegt. und bei 50-60 bei so einem alten roller wird denke ich doch keiner was sagen.
Editiert von Basti am 20.5.2008 um 14:27 Uhr |
richi67 |
Re: Strafe rechtliches frisieren |
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20.5.2008 - 17:10 Uhr
20 Posts
Treues Mitglied
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Mit meinem Plastikbomber bin ich oft mit 80 km/h aufgehalten worden.Haben mich aufgrund meines Alters immer weiterfahren lassen.Seit ich einen offenen Helm trage bin ich überhaupt nicht mehr aufgehalten worden.Mit meiner Vespa und der R50 habe ich überhaupt keine Probleme mehr. |
Ostler |
Re: Strafe rechtliches frisieren |
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21.5.2008 - 14:25 Uhr
102 Posts
Zündapp Lehrling
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Zitat von richi67:
Seit ich einen offenen Helm trage bin ich überhaupt nicht mehr aufgehalten worden. |
na da sieht man ja, wie der "0815-bulle" tickt |
richi67 |
Re: Strafe rechtliches frisieren |
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21.5.2008 - 19:43 Uhr
20 Posts
Treues Mitglied
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Dazu muß ich sagen das ich mich immer an die Verkehrsregeln halte. Bin mit 80 km/h auf der Landstraße aufgehalten worden. In der Stadt mit 50 km/h weil der Plastikbomber ziemlich laut war. |
Seite 1
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