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Dietmar Roßdeutscher |
Vollgutachten, Rote Nummer ??????? |
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6.12.2006 - 12:13 Uhr
41 Posts
Zündapp Fan
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Hallo, kennt schon jemand von euch die neuen Gesetzestexte? Bleibt die Rote 07er Nummer? Oder gilt die dann erst ab 30 Jahre alten Fahrzeugen? Ab wann braucht mann ein Vollgutachten? Gibts das ab März überhaupt noch? Die bei der Zulassungsstelle wissen von nichts. Beim Tüv auch nicht. Hat vielleicht jemand die Unterschiede zwischen einer Tüv-Prüfung und einem Vollgutachten parat. Außer den Kosten natürlich. Was wird da mehr geprüft? Gruß Dietmar |
goggo |
Re: Vollgutachten, Rote Nummer ??????? |
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7.12.2006 - 7:11 Uhr
1378 Posts
R50 Gott
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Also -07 ist ab März nur noch für Fahrzeuge ab 30Jahren möglich. -Eingetragene Fahrzeuge die jünger sind bleiben im Heft eingetragen -Für 07 brauchts ein "4Punkte Gutachten" wenn 2 der Punkte passen gibts 07 - z.B 30Jahre und Originalzustand... Vollgutachten brauchts doch nue bei neuerlangung eines Briefes??? Ich teste das grad mit meinem neuen Cabrio.... Aber da als Tipp link zu Oldtimerinfo... Da gibts viele Info zu 07... Gruß Helmut www.zuendapp-technik.de der neue Shop .. das neue Portal und das neue unabhängige Zündappforum - ZÜNDAPP-technik.de
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Dietmar Roßdeutscher |
Re: Vollgutachten, Rote Nummer ??????? |
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8.12.2006 - 14:42 Uhr
41 Posts
Zündapp Fan
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Hallo, wenn ein Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet ist, aber dennoch TÜV hat und natürlich auch einen KFZ-Brief, brauche ich zur Wiederzulassung trotzdem ein Vollgutachten.Diese Regelung soll ab März fallen. Dafür sollen alle Fahrzeuge die auf der Roten-Nummer laufen TÜV-pflichtig werden. Stimmt das? Gruß Dietmar |
Seite 1
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