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Forum > Roller > Zündapp R50 RS50 > Zündapp R RS50 ... neue Führerscheinklassen
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oli ist offline oli  Zündapp R RS50 ... neue Führerscheinklassen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
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3.8.2007 - 0:26 Uhr
1040 Posts
Zündapp Doktor


ich habe hier mal nachgeschaut, welche Zweiräder man mit den "checkkarten" Führerscheinen Fahren kann


Klasse "M"

maximal 45 km/h bbH1),
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Wurde das Fahrzeug vor dem 01.01.2002 erstmals in den Verkehr gebracht, darf die bbH auch 50 km/h betragen.

Sonderregelung für DDR-Kleinkrafträder
(z. B. Simson Schwalbe)
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR die bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten auch als Kleinkrafträder und dürfen deshalb ebenfalls mit der Fahrerlaubnis Klasse M gefahren werden

(§ 76 Nr. 8 Fahrerlaubnisverordnung).

ist denn in der DDR keine r50 rumgefahren? wäre bestimmt intressant solche Papiere in die Finger zu bekommen




Klasse "A1"

bis 125 ccm Hubraum und
nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH1) gefahren werden.

Eingeschlossene Klasse: M


Editiert von Oli am 3.8.2007 um 8:15 Uhr
C'est la vie

Basti ist offline Basti  Re: Zündapp R RS50 ... neue Führerscheinklassen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
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10.9.2007 - 22:42 Uhr
137 Posts
Zündapp Lehrling


hi leute ich habe mal eine frage bezüglich führerschein.
also ich mache gerade klasse B. das heißt ja ich darf bis 50ccm und 45 khm fahren. nur was ist mit der rs 50 super die fährt ja gute 65 kmh? darf ich die rein theortetisch auch fahren gibts da vll ne sonderregelung? ich meine die schwalbe drüfe ich ja acuh fahren? oder die ks 50 mit 85 gut dafür brauch ich warscheinlich a1 aber die hat ja immer noch 50 ccm. fragen über fragen auch gibt es ja die sonderregelunf, dass wenn der roller von 98 (oder so bin mir nciht mehr sicher) 50 kmh fahren darf.

vielen dank schonmal im vorraus.

MfG basti


Editiert von Basti am 10.9.2007 um 22:43 Uhr

HaPe ist offline HaPe  Re: Zündapp R RS50 ... neue Führerscheinklassen Antworten Zitatantwort Einzelbeitrag drucken Dieses Thema weiterempfehlen
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11.9.2007 - 14:44 Uhr
531 Posts
Zündapp Meister


Hi Basti,
hab grade mal hier geschaut. Dem nach darfst Du die RS50 mit Kasse B nicht fahren . Weil B nur M,L und S einschließt. M und S sind auf max.50ccm und 45Km/h begrenzt. Der RS50 hat zwar auch nur 50ccm, fällt aber IMO auf Grund der höheren bbH von über 45KM/h wohl eher in die Klasse A bzw A1. Die Sonderregelung für die Schwalbe hat Oli ja schon genannt.
Eine solche Ost-Sonderregelung für einen RS50 wäre also die Lösung für das Problem, wobei ich glaube das es die leider nie gegeben hat.
Also, wer B(neu) hat muß auch A machen oder die RS drosseln so das sie nur noch 45KM/h läuft
Gruß Hans-Peter
Geht nich - gibt's nich!!! Zündapproller- denn neu kaufen kann jeder!


"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)

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