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Infos und Fragen zum kleinen Zündapproller.....
(This is the board for the R50 RS50 from Zündapp) |
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semo78 |
Keine Betriebserlaubnis für R50 vom TÜV |
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21.5.2008 - 9:59 Uhr
8 Posts
Neues Mitglied
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Moin zusammen, ich habe mir eine R50 ohne Paiere gekauft und dachte mir, dass ich die beim TÜV bekomme. Jetzt bin ich dann also los um mir ne Betriebserlaubnis zu holen, die ich allerdings nicht bekommen habe. Auf dem Typenschild steht Baujahr 1974, wonach wohl zusätzlich die Rahmen- bzw. Fahrzeugidentnummer auf dem eigentlich Rahmen eingestanzt sein muss. Die haben die beim TÜV nur nicht gefunden und mir daher auch keine ABE ausgestellt. Was soll ich nu machen?! Im Vorfeld war aich auch schon bei der Polizei und habe die (sichtbaren) Nummern überprüfen lassen - alles ok! Das einzige Problem für den TÜV Prüfer ist die fehlende Nummer im Rahmen, auf dem Schild unter der Klappe steht die allerdings. Wenn der Roller von vor 1969 wäre, dann ist diese gestanzte Nummer im Rahmen wohl nicht notwendig. Kann mir hier jemadn einen Rat geben, was ich machen soll? Ich würde das Ding sooooo gerne durch die Gegend fahren. Viele Dank und viele Grüße Daniel |
HaPe |
Re: Keine Betriebserlaubnis für R50 vom TÜV |
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21.5.2008 - 10:30 Uhr
531 Posts
Zündapp Meister
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Hi Daniel, die Rahmennummer sollte wie auf dem Bild zu sehen ist, oberhalb des Typenschildes in den Rahmen eingeschlagen sein.
Vielleicht ist nur dick Lack drauf, mal vorsichtig abschleifen. Gruß Hans-Peter Geht nich - gibt's nich!!! Zündapproller- denn neu kaufen kann jeder! "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)
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oli |
Re: Keine Betriebserlaubnis für R50 vom TÜV |
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21.5.2008 - 10:38 Uhr
1040 Posts
Zündapp Doktor
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Hin daniel, Ich glaube du brauchst entweder einen anderen Rahmen mit Papieren - ist fast einfacher als... 2. Möglichkeit: du besorgst Dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Flensburg (Fahrzeug ist alsonicht als gestohlen gemeldet) + anschliessend zum Tüv = Vollabnahme gruss oliver C'est la vie
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semo78 |
Re: Keine Betriebserlaubnis für R50 vom TÜV |
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21.5.2008 - 10:43 Uhr
8 Posts
Neues Mitglied
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@Hans-Peter: Vielen-Dank für die prombte Antwort. Eigentlich war das genau die Antwort, die ich mir gewünscht habe. Jetzt weiß ich zumindest, wo ich schauen musss. @Oli: Gestohlen ist es nicht. Ich war gestern bei der Polizei und habe alles, was an Nummern zu sehen ist prüfen lassen. Klasse Forum, wirklich. P.S. Der Roller ist echt schick. Ich würde ihn allerdings mal ordentlich auf Vordermann bringen lassen. Gibt es hier in Hamburg jemanden, der sowas kann und mit die Schlatung, das Gas, die Bremse etc. alles mal richtig sauber einstellt. Eventuell auch noch den Motor und die Elektrik checken. |
HaPe |
Re: Keine Betriebserlaubnis für R50 vom TÜV |
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21.5.2008 - 10:49 Uhr
531 Posts
Zündapp Meister
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Hi Oli, Zitat:
2. Möglichkeit: du besorgst Dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Flensburg (Fahrzeug ist alsonicht als gestohlen gemeldet) + anschliessend zum Tüv = Vollabnahme | Wird inzwischen direkt von den Zulassungsbehörden (Straßenverkehrsamt) online in Flensburg abgefragt. Gruß Hans-Peter Geht nich - gibt's nich!!! Zündapproller- denn neu kaufen kann jeder! "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)
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semo78 |
Re: Keine Betriebserlaubnis für R50 vom TÜV |
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23.5.2008 - 12:12 Uhr
8 Posts
Neues Mitglied
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Ich hab Sie. Nachdem ich dem Baurat den Hinweis auf den Ort der FIN geben konnte, hat er mir die ABE ausgestellt. Sehr cool war, dass der TÜV Hanse die Original Lichtpausen ABEs von Zündapp hat und das daher recht easy war. Vielen Dank an alle, die geantwortet haben! Jetzt hab ich NUR noch ein Problem. Wer kennt jemadnen aus Hamburg, der sich mit Zündapp gut auskennt und meine ein wenig auf Vordermann bringen kann. Also die Schlatung, Bremsen etc. einstellen. Eventuell auch neue Reifen, da die schon ein wengi purös sind. Viele Grüße Daniel |
oli |
Re: Keine Betriebserlaubnis für R50 vom TÜV |
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23.5.2008 - 13:21 Uhr
1040 Posts
Zündapp Doktor
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das freut mich - was hat es denn gekostet, wenn ich fragen darf? und wie sieht die ABE aus? oli
Editiert von Oli am 23.5.2008 um 13:22 Uhr C'est la vie
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semo78 |
Re: Keine Betriebserlaubnis für R50 vom TÜV |
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23.5.2008 - 13:40 Uhr
8 Posts
Neues Mitglied
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60 EUR hat das gekostet zzgl. 10 EUR für den Stempel von der KFZ Zulassungsstelle! Grüße Daniel |
semo78 |
Re: Keine Betriebserlaubnis für R50 vom TÜV |
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23.5.2008 - 13:41 Uhr
8 Posts
Neues Mitglied
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ach ... und die ABE sieht ähnlich aus wie der Fahrzeugschein beim Auto. nur in Blau und vorne steht Gutachten drauf! |
HaPe |
Re: Keine Betriebserlaubnis für R50 vom TÜV |
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11.6.2008 - 16:22 Uhr
531 Posts
Zündapp Meister
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Hallo Daniel, Zitat:
Vielen Dank an alle, die geantwortet haben! Jetzt hab ich NUR noch ein Problem. Wer kennt jemadnen aus Hamburg, der sich mit Zündapp gut auskennt und meine ein wenig auf Vordermann bringen kann. Also die Schlatung, Bremsen etc. einstellen. Eventuell auch neue Reifen, da die schon ein wengi purös sind.
| Schau mal unten auf der Seite RollerAmbulanz ist doch in HH. Ruf doch da mal an. Gruß Hans-Peter Geht nich - gibt's nich!!! Zündapproller- denn neu kaufen kann jeder! "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)
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Meister Blech |
Re: Keine Betriebserlaubnis für R50 vom TÜV |
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13.6.2008 - 10:35 Uhr
254 Posts
Zündapp Geselle
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servus, vielleicht hilft das hier Eine zentrale Stelle für Deutschland, die Zweitschriften der Allgemeinen Betriebserlaubnis ausstellt, gibt es nicht mehr. Trotzdem kann man natürlich auf legalem Weg an seine Papiere gelangen. Der Ablauf ist für zulassungsfreie Fahrzeuge (Mofas, Mokicks, Kleinkrafträder, Leichtkrafträder) als auch für Motorräder, bei denen der Brief fehlt, praktisch gleich: 1. Station: TÜV. Der TÜV-Ingenieur bestätigt mit einem Gutachten, daß das vorgeführte Fahrzeug der seinerzeit erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnis entspricht. Das Fahrzeug muß verkehrssicher sein, und es muß technisch den in der Allgemeinen Betriebserlaubnis angegebenen Daten entsprechen (z.B. Zähnezahl des Ritzels, des Kettenrades, Größe der Bereifung, Typenschild, Motor-Typ). Der TÜV selbst hat Unterlagen über verschiedenste Fahrzeuge bzw. kann diese zentral abfragen. Dennoch ist es äußerst hilfreich, zum TÜV-Besuch eigene Unterlagen mitzubringen, vor allem: - Kopie einer Betriebserlaubnis / eines KFZ-Briefes des gleichen Fahrzeuges (krieg man oft von freundlichen IG-Kollegen). - ABEs od. Mustergutachten von nicht-originalen Anbauteilen, wie z.B. Vollverkleidungen, M-Lenker, etc. Ebenfalls nützlich kann sein: - Technisches Datenblatt (gibts z.B. auf der Literatur-CD-ROM). Damit läßt sich jungen Prüfern z.B. plausibel machen, daß die Anfangs der 70er Jahre umbenannten Reifengrößen alt: 21x2,75 und neu: 2 3/4-17 oder 2,75-17 genau die gleichen sind... - Fotos aus Original-Prospekten (gibts z.B. auch auf der Literatur-CD-ROM) wenns z.B. um orignale Anbauteile wie Verkleidungen geht... Das TÜV-Gutachten wird nach aufgewendeter Zeit berechnet, wer also eine Brief- oder ABE-Kopie mitbringt, erspart dem Prüfer Arbeit. Kostenpunkt: dennoch ca. Euro 50,-. Für Fahrzeuge, die alle zwei Jahre vorgeführt werden, gibts im Rahmen des Gutachtens gleich die Bestätigung für 2 Jahre anbei. Im Zweifelsfall vorm TÜV-Besuch mal dort anrufen, einen Termin machen, und nachfragen, ob das Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen braucht, oder ob es dem Prüfer reicht, wenn er mal kurz über den Hof fährt, um die Bremsen zu testen. Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage (das war früher die "Rote Nummer" für Überführungsfahrten) gibts bei der Zulassungsstelle, wenn man eine entsprechende Doppelkarte der Versicherung dabei hat...oder man kennt eine Werkstatt, bei der man eine rote Nummer geliehen bekommt... 2. Station: Zulassungsstelle. Da geht nun der Papierkrieg los. Wer mehrere Besuche vermeiden möchte und den telefonischen Aussagen nicht so ganz glaubt, wappnet sich für das schlimmste, und bringt folgende Unterlagen mit: - Kaufvertrag für das Fahrzeug (sofern kein alter Brief mit Abmeldebestätigung vorhanden). Der Kaufvertrag kann handschriftlich sein, er muß die Daten des Käufers, des Verkäufers und des Fahrzeugs beeinhalten, die Zulassungsstelle kopiert sich den manchmal! - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Die Bescheinigung besagt, daß das Fahrzeug nicht gestohlen wurde, oder besser: daß in Flensburg darüber keine Daten gespeichert sind. Es dauert schon ein, zwei Wochen, bis die Bestätigung per Nachnahme kommt, sie ist auch nur vier Wochen gültig, d.h. man muß die Aktion mit TÜV, Zulassungsstelle usw. zeitlich koordinieren! Kostenpunkt Euro 10,- plus Porto. Alle weiteren Infos zur Unbedenklichkeitsbescheinigung finden sich auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes: www.kba.de Dort unter Auskünfte / Auskunft ZFZR finden sich alle wichtigen Hinweise und ein Auftragsformular zum Download. - Personalausweis - Doppelkarte der Versicherung (wenn man gleich zulassen möchte). - Ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land eingeführt wurde und man nun statt der polnischen oder schweizerischen Papiere einen deutschen Brief braucht. So gerüstet sollte eigentlich nichts mehr schiefgehen und man kommt auf legalem Weg an seine neuen Papiere. Eine Alternative zum Behörden-Marathon, der schnell mal Euro 100,- verschlingen kann, ist bei Mofas, Mopeds und Mokicks ein günstiges Schlachtfahrzeug mit defektem Motor aber passenden Papieren... Information von Hans Tilp
ACHTUNG Update: Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden. quelle: www.kba.de oder siehe hier: link Hauptsache Blech
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