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In diesem Board befinden sich 255 Themen. Die Beiträge bleiben immer erhalten. Es wird moderiert von Admin. |
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6.6.2009 - 21:42 Uhr
36 Posts
Zündapp Fan
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Hi Leute, nach dem ich alle Ämter abgeklappert habe und mir von jeder Seite gesagt wurde, dass der Roller nicht gestohlen wurde (Zulassungsstelle,Polizei), finde ich heute einen Zettel an meinem Roller auf dem jemand Behauptet er gehöre Ihm. Ich hab ihn Angerufen, er habe den Fahrzeugschein. Nur hat er den Roller nicht als gestohlen gemeldet damals... Will ihn jetzt aber wieder. Wer darf den Roller behalten? Ich habe inzwischen sehr viel in den Roller investiert, er war nicht fahrtüchtig als ich ihn von meinem Hausmeister bekommen habe. (Der wollte ihn verschrotten lassen!!! Jetzt läuft er wunder bar sieht wieder gut aus und da erinnert sich der Typ dass ihm die alte Kiste doch mal abhanden gekommen ist.. Wer darf ihn behalten, wie regelt man soetwas??? Hätte der Depp die Roller nur gleich gemeldet (seine Pflicht) hätten wir den Schlamassel jetzt nicht.. Bitte um Eure Infos Danke
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7.6.2009 - 12:43 Uhr
164 Posts
Zündapp Lehrling
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Also da gibt es bestimmte fristen. Hast du denn den Roller als gefunden gemeldet?? Oder einfach nur drauf los geschraubt?? Mfg Hendrik
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16.6.2009 - 8:55 Uhr
1040 Posts
Zündapp Doktor
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- woher hast Du den Roller? C'est la vie
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16.6.2009 - 9:46 Uhr
531 Posts
Zündapp Meister
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Hi Benjamin IMO ist Eigentümer, wer den gültigen Eigentumsnachweis hat, also Kaufvertrag und (in diesem Falle) die gültige ABE mit eingetragenem Eigentumsübergang. Wer das Fahrzeug momentan in Besitz hat, spielt dabei keine Rolle. Unbedingt prüfen ob Fahrgestell- und Motornummer mit den Einträgen in der ABE übereinstimmen. Wenn der gute Mann also die ABE für Deinen Roller hat, haste schlechte Karten. Versuch dich mit ihm gütlich zu einigen und die Papiere zu bekommen. Gruß Hans-Peter Geht nich - gibt's nich!!! Zündapproller- denn neu kaufen kann jeder! "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)
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28.9.2009 - 22:30 Uhr
36 Posts
Zündapp Fan
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Der Typ hat sich nicht mehr gemeldet. Evtl. kein Eigentumsnachweiß. Ich habe ihm Angeboten dass wir uns gütlich einigen. Seitdem keine Rückmeldung... Laut ADAC Rechtschutz wäre er verpflichtet meine investierte Kohle auszuzahlen da ich die Sache im Sinne des Eigentümers behandele Schließlich hätte er den Roller nie auf der Strasse gesehen wenn ich mich nicht darum gekümmert hätte. Da erlebt man was...
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thefastredone |
Re: Papiere |
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29.9.2009 - 20:09 Uhr
6 Posts
Neues Mitglied
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Hallo Benjamin, nur am Rande: auch Eigentumsansprüche verjähren, d.h. unabhängig davon das er den Fahrzeugschein hat (wenn dann) ist sein Anspruch trotzdem formal juristisch erloschen, nach welchem Zeitraum ist allerdings strittig. Erleichternd für Dich ist allerdings das Er keine Verlustmeldung bzw. Anzeige wegen Diebstahl erstattet hat, es soll Leute geben die verkaufen Fahrzeuge ohne Papiere weil die "verloren oder nicht auffindbar" sind. Daumen drück und am besten besorg Dir einen Orginalersatzpapier. Zur Not mit Kaufvertrag von .........., den Unbedenklichkeitsnachweis hast Du ja, damit ist dann endgültig Schluss mit Zweifeln. Das auch die letzte Schraube mal einfach rausgeht und mal eben auch nur mal eben dauert Text
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Seite 1
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