Lisa Höcker |
Zulassung RS 50 |
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20.9.2013 - 16:53 Uhr
2 Posts
Einmalschreiber
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Hallo alle miteinander. Ich besitze seit einiger Zeit eine Zündapp RS 50 Super mit 4-Gang Fußschaltung. Momentan restauriere ich Sie ein bisschen für die bevorstehende Einzelabnahme, da mit die Betriebserlaubnis fehlt. Meine Frage ist aber eigentlich eher zu der Zulassung der Zündapp. De fährt ja 65 km/h; und meine Frage ist nun ob ich die Zündapp mit einem Versicherungskennzeichen fahren darf? Wäre echt dankbar für hilfreiche Infos. Ganz liebe Grüße, Lisa |
561er |
Re: Zulassung RS 50 |
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20.9.2013 - 20:28 Uhr
1142 Posts
R50 Gott
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Hallo, der Roller brauch ein Leichtkraftrad-Kennzeichen, alle zwei Jahre TÜV, und du brauchst mindestens einen 125er Führerschein. Nicht verzagen - den 561er fragen! Gasgriff rechts drehen um die Landschaft schneller zu machen!
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Lisa Höcker |
Re: Zulassung RS 50 |
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21.9.2013 - 12:42 Uhr
2 Posts
Einmalschreiber
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Also wenn ich nur einen autoführerschein habe, kann ich die nicht fahren ? Weil der Verkäufer extra ins Internet geschrieben hat, dass man die trotz de 65km/h mit einem kleinen Versicherungskennzeichen fahren dürfte... Nr deshalb habe ich die ja überhaupt gekauft. Kann man die denn sonst Drosseln oder ähnliches ? |
561er |
Re: Zulassung RS 50 |
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21.9.2013 - 12:58 Uhr
1142 Posts
R50 Gott
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Da hättest du dich besser mal vor dem Kauf schlau gemacht, daß du den Roller gar nicht fahren darfst..... Versicherungskennzeichen gehen für Fahrzeuge bis 50km/h, ausgenommen Ex-DDR Moppeds, die dürfen mit 60km/h und diesen Schildern rumfahren. Aber wirklich auch nur die und keine anderen. Manche holen sich mit Angabe der Fahrgestellnummer einfach im Netz ein Kennzeichen, schrauben es drauf und fahren rum, in der Hoffnung, nie die Papiere vorzeigen zu müssen. Das ist natürlich nicht legal und geht nur so lange gut, bis etwas passiert. Dann ist das Geschrei groß..... Such dir einen fußgeschalteten R 50 Motor, tausch die beiden und mach beim TÜV einen R aus deinem RS. Ist zwar schade drum aber legal. Nicht verzagen - den 561er fragen! Gasgriff rechts drehen um die Landschaft schneller zu machen!
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21.9.2013 - 14:25 Uhr
1219 Posts
R50 Gott
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wiso, den tauscht Dir doch gleich einer, die RS sind doch gesucht..... schreib mal ob einer aus dem Forum Lust hat..... Grüsse ......geht net, gibt`s net......
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Scooter |
Re: Zulassung RS 50 |
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21.9.2013 - 21:04 Uhr
71 Posts
Zündapp Schrauber
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Hallo Lisa, fahr doch einfach mal zum Tüv, erklär dem Prüfer dein Problem und frag ihn wie du das am besten lösen kannst. Gruß Andreas |
561er |
Re: Zulassung RS 50 |
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21.9.2013 - 21:24 Uhr
1142 Posts
R50 Gott
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Es gab auch Viergang R50 Roller in Österreich..... Nicht verzagen - den 561er fragen! Gasgriff rechts drehen um die Landschaft schneller zu machen!
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23.9.2013 - 12:44 Uhr
27 Posts
Zündapp Fan
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Dumme Frage, seit wann muss man mir einem 50ccm Motor zum TÜV? Habe seit ich 15 bin einen 50ccm Roller und war noch nie beim TÜV! |
greyrs50 |
Re: Zulassung RS 50 |
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23.9.2013 - 19:15 Uhr
579 Posts
Zündapp Meister
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..wieso?? 50 ccm muß dann zum Tüv,wenn er vom kleinen Moped bis 45 km/h zum Leichtkraftrad mutiert, dann hat er immer noch 50ccm, aber er ist ja wesentlich schneller- alle kleinen Chinaroller und ähnliche , auch unsere r50,--alle mit kleinem,jährlich wechselndem Nummernschild müssen nicht zum Tüv. Alle anderen mit Leichtkraftradnummernschild müssen alle 2 Jahre zum Tüv,weil eben schneller!!!!! und damit ist es gefährlicher !!!!! Habe selbst 2 Zündapp r50 Roller zum RS Roller umgebaut und muß jetzt mit beiden alle 2 Jahre zum Tüv--verstanden?? Viele Grüße, Stefan
Editiert von greyrs50 am 24.9.2013 um 6:25 Uhr greyrs50 - wenn mal in HH die Sonne scheint-sofort losrollern-selbst wenn es nachts ist!!
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561er |
Re: Zulassung RS 50 |
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23.9.2013 - 20:58 Uhr
1142 Posts
R50 Gott
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Früher war die Führerscheineinteilung andres, da gab es halt langsame und schnelle 50er, aus letzteren wurden dann 1981 die 80er Leichtkrafträder und anschließend wegen Europa und so dann die 125er. Nicht verzagen - den 561er fragen! Gasgriff rechts drehen um die Landschaft schneller zu machen!
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23.9.2013 - 21:23 Uhr
27 Posts
Zündapp Fan
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Verstanden, aber einfach nur sinnfrei. Ob ich jetzt mit 50ccm 40 km/h oder 65 km/h fahre, macht m.M.n. im wesentlichen keinen großen Unterschied. Ebenso mit den Führerscheinklasse. 50ccm bis 45 km/, aber gleichzeitig nen Mähdrescher u.ä. fahren dürfen bis 25 km/h. Die deutsche Gesetzgebung halt, wie immer! |
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